EasyGov.swiss – Transparenzregister / Transparency Register
Neues Gesetz zum Transparenzregister ab Oktober 2026

Neues Schweizer Transparenzregister ab 1. Oktober 2026: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Am 1. Oktober 2026 tritt das neue Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) in Kraft. Gleichzeitig nimmt das neue Schweizerische Transparenzregister seinen Betrieb auf.

Mit dieser Neuerung schafft der Bund ein zentrales Register, in dem die wirtschaftlich berechtigten Personen bestimmter Unternehmen und Rechtseinheiten erfasst werden. Ziel ist es, die Transparenz zu erhöhen und die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zu stärken.

Welche Unternehmen sind betroffen?
Von der neuen Meldepflicht sind insbesondere Schweizer Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie Genossenschaften betroffen.

Je nach Rechtsform und Situation bestehen jedoch Ausnahmen. So sind beispielsweise Einzelunternehmen, Vereine, Stiftungen und börsenkotierte Gesellschaften grundsätzlich nicht verpflichtet, sich im Transparenzregister einzutragen.

Unternehmen sollten deshalb rechtzeitig prüfen, ob sie unter die neuen gesetzlichen Bestimmungen fallen.

Was ist eine wirtschaftlich berechtigte Person?
Als wirtschaftlich berechtigte Personen gelten grundsätzlich natürliche Personen, die ein Unternehmen letztlich kontrollieren – beispielsweise aufgrund ihrer direkten oder indirekten Beteiligung am Kapital, ihrer Stimmrechte oder auf andere Weise.

Die betroffenen Unternehmen müssen die erforderlichen Angaben zu diesen Personen ermitteln, überprüfen und aktuell halten.

Wie erfolgt die Meldung?
Die Meldungen an das Schweizerische Transparenzregister werden grundsätzlich elektronisch über die Plattform EasyGov.swiss abgewickelt.

Das Transparenzregister nimmt seinen regulären Betrieb am 1. Oktober 2026 auf. Ab diesem Zeitpunkt beginnen auch die gesetzlichen Übergangsfristen für die Eintragung der betroffenen Rechtseinheiten.

Was sollten Sie bereits jetzt tun?
Damit Sie auf die neuen Anforderungen vorbereitet sind, empfehlen wir Ihnen insbesondere folgende Schritte:

  • EasyGov-Zugang prüfen oder erstellen: Stellen Sie sicher, dass Sie über einen funktionierenden Zugang zu EasyGov.swiss verfügen.
  • Eigentums- und Kontrollstrukturen prüfen: Klären Sie frühzeitig, welche natürlichen Personen als wirtschaftlich Berechtigte Ihres Unternehmens gelten.
  • Benötigte Angaben vorbereiten: Stellen Sie die für die Meldung erforderlichen Informationen zusammen und prüfen Sie deren Richtigkeit.
  • Meldepflicht Ihres Unternehmens klären: Insbesondere bei komplexen Beteiligungs-, Holding- oder Konzernstrukturen empfiehlt sich eine frühzeitige Abklärung.

Wir unterstützen Sie gerne
Die Bestimmung der wirtschaftlich berechtigten Personen kann insbesondere bei mehrstufigen Beteiligungsverhältnissen, Holdingstrukturen oder indirekten Beteiligungen anspruchsvoll sein.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Beurteilung Ihrer Situation, bei der Identifikation der meldepflichtigen Personen und bei Fragen rund um die neuen gesetzlichen Anforderungen.

Haben Sie Fragen zum neuen Transparenzregister oder möchten Sie wissen, ob Ihr Unternehmen betroffen ist? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne.

Bedienungsanleitungen für die Einrichtung

Schweizerische Aktiengesellschaft AG – Aktienbuch, UBO und KYC
Schweizerische AG (SA) – Aktienbuch, UBO, KYC und Verwaltungsrat: Wer muss was kennen?

Aktienbuch • UBO • KYC

Diese drei Begriffe hängen zusammen, bedeuten aber nicht dasselbe.

  1. Aktienbuch – Aktienregister

Dies ist das interne Register einer AG, in dem die Inhaber der Namenaktien eingetragen sind. Es beantwortet hauptsächlich die Frage: «Wer hält die Aktien der Gesellschaft rechtlich?»

  1. UBO – Ultimate Beneficial Owner

Dies ist die letztlich wirtschaftlich berechtigte Person: die natürliche Person, die die Gesellschaft letztlich besitzt oder kontrolliert. Der UBO kann ein direkter Aktionär sein, er kann aber auch hinter einer Holding oder einer anderen Gesellschaft stehen.

  1. KYC – Know Your Customer

Dies ist das Verfahren, das zur Identifikation und Überprüfung des Kunden verwendet wird. Es kann insbesondere einen Identitätsnachweis, die Adresse, Angaben zur Gesellschaft, zeichnungsberechtigte Personen, die Aktionärsstruktur und – sofern erforderlich – den UBO umfassen.

Vollständiger Artikel

MWST-Abrechnung Schweiz – Umstellung auf myESTV ab Mai 2026
MWST-Änderung ab Mai 2026

🔔 MWST-Änderung ab Mai 2026

🔗 Link zur Umstellung:
https://www.mwstabrechnen.estv.admin.ch/

Ab Mai 2026 ändert sich nicht der MWST-Satz, sondern der Zugang zur Online-Abrechnung. Die ESTV wird den Dienst „MWST-Abrechnung easy“ einstellen. Die Abrechnung muss dann nur noch über „MWST-Abrechnung pro“ in myESTV / myAFC eingereicht werden.

Zudem gilt: Die Registrierung und Anmeldung über AGOV wird ab dem 31. Oktober 2026 obligatorisch. Der CH-Login wird Ende 2027 abgeschaltet.

✅ Konkret bedeutet das:

Am besten stellst du frühzeitig um: AGOV-Zugang einmal einrichten, myESTV aktivieren und künftig MWST-Abrechnung pro verwenden.

🔐 Anmeldung mit AGOV:

Es gibt zwei Hauptmöglichkeiten:

  • 📱 AGOV access App auf dem Smartphone
  • 🔑 FIDO2-Sicherheitsschlüssel (USB) (ab ca. 19 CHF bei Galaxus.ch)

Über dein Online-Konto kannst du deine MWST auch bei Schwierigkeiten besser verwalten und so 📩 Mahnungen oder ⚠️ Betreibungen vermeiden.

🕒 a) Fristverlängerung online beantragen

Wenn du mehr Zeit für die Einreichung der MWST-Abrechnung brauchst, solltest du so schnell wie möglich online eine Fristverlängerung beantragen.
Ein 📬 Code per Post kann danach in deinem Konto erfasst werden.

💳 b) Zahlungserleichterung online beantragen

Falls nötig, kannst du auch online eine Ratenzahlung / einen Zahlungsplan beantragen.

💡 Wichtig:

Wer frühzeitig reagiert, statt die Situation einfach laufen zu lassen, kann Zeitverlust, unnötigen Aufwand und zusätzliche Kosten vermeiden.

Lokale Festnetznummer mit Vorwahl 041 für Unternehmen in Zug
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