Steuer in Zug

Steuer in Zug

Zug, ein Schweizer Kanton bekannt für sein vorteilhaftes Steuersystem, hat kürzlich seinen Reiz für Unternehmen durch steuerliche Reformen, die am 1. Januar 2024 in Kraft getreten sind, verstärkt. Diese Reformen, die von der lokalen Wählerschaft mit über 72% der Stimmen stark unterstützt wurden, zielen darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons zu stärken und internationale Investitionen anzuziehen, wobei der Fokus auf den Vorteilen für Unternehmen liegt.

Eine der Schlüsseländerungen war die selektive Anpassung der Einkommenssteuersätze, wodurch Zug noch attraktiver für Unternehmen wurde, die ihre Steuerlast optimieren möchten. Dies umfasst spezifische Maßnahmen zur Entlastung der Unternehmensteuern, einschließlich erhöhter Abzüge für Kinderbetreuung, die an die direkte Bundessteuer angeglichen sind, was den Mitarbeitern der Unternehmen zugutekommen und die Entscheidung zur Niederlassung von Firmen positiv beeinflussen kann.

Darüber hinaus sind die Reduzierung der Vermögenssteuersätze um 15% sowie die Verdoppelung der Freibeträge bedeutende Anreize für Unternehmen und Unternehmer. Diese Strategie ist teilweise eine Antwort auf die Mindestbesteuerung der OECD, mit dem Ziel, die Flexibilität und Attraktivität Zugs als Geschäftsstandort trotz internationaler Einschränkungen zu erhalten.

Die Reform umfasst auch Maßnahmen zur Verringerung der finanziellen Lasten der ansässigen Gemeinden, was die indirekten Kosten für Unternehmen senken könnte. Zudem stärken die Beibehaltung der erhöhten persönlichen Abzüge und die Erhöhung der Kapitalsteuerbefreiungen für verschiedene Entitäten die steuerliche Attraktivität des Kantons für Investoren und Firmen.

Diese Initiativen spiegeln das Engagement Zugs wider, ein vorteilhaftes Steuerumfeld zu bieten, und stärken somit seinen Status als bevorzugter Standort für Unternehmen, die steuerliche Vorteile in der Schweiz suchen.